Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen sind die Banken dazu verpflichtet, den juristischen Kontoinhaber und dessen Vertreter, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten, die persönliche Legitimation der Kontobevollmächtigten und Verfügungsberechtigten sowie eine Reihe von Kennzahlen und Daten zu prüfen. Diese KYC-Prüfungen umfassen in der Regel einen nicht standardisierten Austausch von Dokumenten und Informationen. Dabei unterscheidet sich der Informationsbedarf zwischen den Banken teilweise erheblich.
Anders sieht es für die Initiativen zur Digitalisierung des Electronic Bank Account Management (eBAM) aus. Der Arbeitsgruppe 4 „eBAM“ der Initiative „Common Global Implementation – Market Practise“ (CGI-MP) ist es gelungen, auf Basis des internationalen ISO20022-XML-Standards Nachrichtenformate zur Abbildung sämtlicher Kontoverwaltungsprozesse zu definieren.
Mehr Standardisierung
Im Rahmen des eBAM-Prozesses „Kontoeröffnung“ kommt es zwangsläufig zu einer Überschneidung mit einer KYC-Prüfung. Die Firmen sind aufgefordert, mit einer Kontoeröffnungsnachricht die notwendigen KYC-Unterlagen einzureichen, was einige Systemlösungen heute bereits ermöglichen. Damit ist der Weg für die Vernunftehe zweier unterschiedlich entwickelter Prozesse für das administrative Banking geebnet. Was ist nötig, damit daraus eine Liebesheirat wird?
Von großer Bedeutung ist die Erarbeitung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die KYC-Prozesse, der die Standardisierung der KYC-Unterlagen und -Informationen ermöglicht und somit die Voraussetzung zur Digitalisierung der KYC-Prozesse schafft.
KYC-Prozesse optimieren
Doch wie lassen sich die KYC-Prozesse optimieren? Hier spielt die nicht neue Idee eines zentralen KYC-Registers eine wichtige Rolle. Die Bankengenossenschaft Swift verfügt bereits über einen solchen Service, auf den Banken und Unternehmen zugreifen können. Die umfassende manuelle Interaktion und die hohe Komplexität dieser Lösung sowie das Fehlen einer automatisierten Schnittstelle bewerten Firmenkunden allerdings als Hemmnis.
Eine Alternative könnte ein dezentrales Corporate-KYC-Register mit standardisierten API-Zugriffen sein, über die ein Unternehmen den Banken Zugriff auf ausgewählte, regulatorisch notwendige Unterlagen ermöglicht. Aber auch hierfür müssten zuvor rechtliche und technische Standards geschaffen werden.
Exakt hier unterscheidet sich der aktuelle Status quo von KYC und eBAM. Aufgrund fehlender gesetzlicher Restriktionen mussten für den eBAM-Prozess lediglich inhaltliche, technische und organisatorische Perspektiven berücksichtigt werden. So wurde ein Formatstandard erarbeitet, dessen Akzeptanz – allein aufgrund der Wirtschaftlichkeit seiner bankenübergreifenden Verwendung – sukzessive zunehmen wird. Dabei handelt es sich um einen Standard, der heute bereits in der Lage ist, das Mindestmaß an KYC-Informationen in Form von elektronischen Dokumenten auszutauschen, die im eBAM-Prozess zur Kontoeröffnung notwendig sind.
Zu einer Liebesheirat wird diese Verbindung dann, wenn es auch gelingt, den KYC-Prozess rechtlich auf sichere Füße zu stellen und technisch und organisatorisch zu standardisieren, um ihn auf dieser Basis bankenübergreifend zu digitalisieren.